Winterdienst Henstedt-Ulzburg

Bei auftretendem Schneefall und vereisten Flächen ist im Winter Pünktlichkeit und eine hohe Zuverlässigkeit gefragt. Sobald es schneit, müssen Anwohner die öffentlichen Gehwege, entlang ihres Grundstücks, schnee- und eisfrei halten. Die Schnee- und Eisbeseitigung bedeutet Verantwortung, denn die Rutschgefahr und das dadurch entstehende Verletzungsrisiko ist hoch.

Vor allem bei Eckgrundstücken entstehen schnell große Flächen, die es von Schnee und Eis zu befreien gilt.

Verantwortlich für die Schnee- und Eisbeseitigung ist in erster Linie immer der Eigentümer bzw. Vermieter. Selbst wenn die Räumpflichten vertraglich auf den oder die Mieter übertragen wurden, bleibt der Vermieter mitverantwortlich. Er ist dazu verpflichtet zu überwachen, ob die Mieter die Schnee- und Eisbeseitigung ordnungsgemäß erfüllen.

Unsere Winterdienst-Leistungen im Überblick

  • Schnee-, und Eisbeseitigung
  • Schneebeseitigung
  • Streudienst
  • Winterräumdienst
  • Parkplatz-Räumdienst
  • Gebäudereinigung mit Winterdienst


Öffentliche Gehwege werden von den Städten geräumt und gestreut. Das gilt für Bürgersteige, die an Spielplätzen, Parks, Grünanlagen und öffentlichen Parkplätzen vorbeiführen.

Unser professioneller Winterdienst bietet Ihnen eine Räumung und Streuung von allen Gehwegen, Zufahrten, Verkehrswegen, Ladezonen und ganzen Parkplätzen an. Darüber hinaus erfüllen wir den Winterdienst für alle Bereiche, die von der Allgemeinheit genutzt werden – Winterdienste Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt. Als Streugut verwenden wir nur zugelassene und umweltfreundliche Produkte.

Regelmäßig und mehrmals am Tag müssen die Flächen gekehrt werden, wenn es sehr stark schneit oder sich Glätte bildet. Die Schnee- und Eisbeseitigung muss bis 7:00 Uhr am Folgetag erfolgen, sobald es am Vorabend anfängt zu schneien. Lediglich an Sonn- und Feiertagen hat man hierzu bis 9:00 Uhr Zeit. Allgemein gilt eine Räumpflicht in der Zeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die erste Räumung sollte bis um 7:00 Uhr erfolgen – auch bei anhaltendem Schneefall. Dann wieder direkt nach Beendigung des Schneefalls. Bei auftretender Glätte ist stets direkt mit abstumpfenden Mitteln zu streuen – egal zu welcher Uhrzeit.

Gehwege müssen auf einer Breite von einem Meter geräumt werden. Sollte das Fußgängeraufkommen größer sein, beträgt die zu räumende Fläche sogar eine Breite bis zu 1,5 Metern. Um auf das Beispiel mit dem Eckgrundstück wieder sprechen zu kommen: Hier müssen die Wege sogar bis zum Bordstein geräumt werden. Treppen müssen sogar vollständig von Schnee und Eis befreit werden.

Unser motiviertes Team ist mit dem notwendigen Equipment ausgerüstet, um Ihre Flächen schnee- und eisfrei zu halten!

Geben Sie dem Schnee und der Glätte keine Chance und holen Sie sich ein rutschfestes Angebot, indem Sie uns einfach kontaktieren!

simply clean Winterdienst für Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt.